Heute werden wir uns mit dem Unternehmertum in Form von selbstständiger Erwerbstätigkeit beschäftigen. Wenn Sie sich entschieden haben, in Kroatien eine Immobilie zu kaufen und sich dort dauerhaft niederzulassen, denken Sie sicherlich über Ihre Einkommensquelle nach, die nicht unbedingt nur aus der saisonalen Vermietung kroatischer Immobilien stammen muss.
Die Gründung eines Gewerbes ist ähnlich wie in anderen Ländern der Europäischen Union. Bürger der Eurozone benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.
Selbstständig erwerbstätig in Kroatien
Ein Gewerbe, kroatisch obrt, unterscheidet sich wie in vielen Ländern in verschiedene Tätigkeitsarten und wird in freie (slobodni obrt), gebundene (vezani obrt) und Handwerksbetriebe (povlaštěni obrt) unterteilt.Registrierung in Kroatien.
Es gibt zwei Registrierungsmöglichkeiten.- online über die Anwendung e-Gradani
- Persönlich beim lokalen Gewerbeamt (ured za registriranje obrta).
Was Sie benötigen werden
Für freie Gewerbe reichen diese Dokumente aus- Personalausweis oder Reisepass
Für gebundene Gewerbe und Konzessionen kann gefordert werden:
- Bestätigung über die Betriebsmöglichkeit an Ihrem Arbeitsplatz - z.B. Miet- oder Kaufvertrag
- Anmeldung im Handelsregister (prijava za upis u obrtni registar)
- Nachweis über eine abgeschlossene erforderliche Ausbildung oder erfüllte technische Bedingungen - bei gebundenen Gewerben
Nach Vorlage aller Unterlagen erhalten Sie eine sogenannte Gewerbelizenz (obrtnica) gegen eine Gebühr von 35 EUR. Ihre Daten werden an das Finanzamt (porezna uprava) und die Krankenversicherung weitergeleitet. Steuern für selbstständig Erwerbstätige in Kroatien In Kroatien werden Einkünfte durch einen progressiven Steuersatz besteuert. Sie können ihn in der folgenden Tabelle klar sehen.
Einkommen | Steuersatz |
Bis zu 47.745,36 EUR jährlich | 20 % |
Bis zu 3.978,78 EUR monatlich | 20 % |
Über 47.745,36 EUR jährlich | 30 % |
Über 3.978,78 EUR monatlich | 30 % |
Basierend auf Ihrem Einkommen wird Ihre Steuer als 20 % oder 30 % berechnet. Hinzu kommt jedoch noch eine Gemeindezuschlagsteuer, bekannt z.B. in Deutschland als „Gewerbesteuer“. Diese steigt, je mehr Einwohner die Gemeinde hat, in der Sie Ihre Tätigkeit ausüben. In kleineren Dörfern finden Sie sie minimal, in Zagreb jedoch bei 18 %.
Stadt | Gemeindezuschlagsteuer |
Zagreb | 18 % |
Mehr als 30.000 Einwohner | bis zu 15 % |
Weniger als 30.000 Einwohner | bis zu 12 % |
Kleine Gemeinden | bis zu 10 % |