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selbstständiger kroatien

Heute werden wir uns mit dem Unternehmertum in Form von selbstständiger Erwerbstätigkeit beschäftigen. Wenn Sie sich entschieden haben, in Kroatien eine Immobilie zu kaufen und sich dort dauerhaft niederzulassen, denken Sie sicherlich über Ihre Einkommensquelle nach, die nicht unbedingt nur aus der saisonalen Vermietung kroatischer Immobilien stammen muss.
Die Gründung eines Gewerbes ist ähnlich wie in anderen Ländern der Europäischen Union. Bürger der Eurozone benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.

Selbstständig erwerbstätig in Kroatien

Ein Gewerbe, kroatisch obrt, unterscheidet sich wie in vielen Ländern in verschiedene Tätigkeitsarten und wird in freie (slobodni obrt), gebundene (vezani obrt) und Handwerksbetriebe (povlaštěni obrt) unterteilt.

Registrierung in Kroatien.

Es gibt zwei Registrierungsmöglichkeiten.
  • online über die Anwendung e-Gradani
  • Persönlich beim lokalen Gewerbeamt (ured za registriranje obrta).

Was Sie benötigen werden

Für freie Gewerbe reichen diese Dokumente aus
  • Personalausweis oder Reisepass

Für gebundene Gewerbe und Konzessionen kann gefordert werden:
  • Bestätigung über die Betriebsmöglichkeit an Ihrem Arbeitsplatz - z.B. Miet- oder Kaufvertrag
  • Anmeldung im Handelsregister (prijava za upis u obrtni registar)
  • Nachweis über eine abgeschlossene erforderliche Ausbildung oder erfüllte technische Bedingungen - bei gebundenen Gewerben

Nach Vorlage aller Unterlagen erhalten Sie eine sogenannte Gewerbelizenz (obrtnica) gegen eine Gebühr von 35 EUR. Ihre Daten werden an das Finanzamt (porezna uprava) und die Krankenversicherung weitergeleitet. Steuern für selbstständig Erwerbstätige in Kroatien In Kroatien werden Einkünfte durch einen progressiven Steuersatz besteuert. Sie können ihn in der folgenden Tabelle klar sehen.

EinkommenSteuersatz
Bis zu 47.745,36 EUR jährlich 20 %
Bis zu 3.978,78 EUR monatlich20 %
Über 47.745,36 EUR jährlich 30 %
Über 3.978,78 EUR monatlich30 %


Basierend auf Ihrem Einkommen wird Ihre Steuer als 20 % oder 30 % berechnet. Hinzu kommt jedoch noch eine Gemeindezuschlagsteuer, bekannt z.B. in Deutschland als „Gewerbesteuer“. Diese steigt, je mehr Einwohner die Gemeinde hat, in der Sie Ihre Tätigkeit ausüben. In kleineren Dörfern finden Sie sie minimal, in Zagreb jedoch bei 18 %.

StadtGemeindezuschlagsteuer
Zagreb 18 %
Mehr als 30.000 Einwohnerbis zu 15 %
Weniger als 30.000 Einwohnerbis zu 12 %
Kleine Gemeinden bis zu 10 %

Kranken- und Sozialversicherung

In dieser Hinsicht sind die kroatischen Rechtsnormen nicht wie in den meisten Ländern der Europäischen Union. Wenn Sie als selbstständig erwerbstätige Person für ein Unternehmen arbeiten, muss ein Teil dieser Beiträge von ihnen abgeführt werden. Die staatlich verpflichtende Krankenversicherung wird „obvezno“ genannt. Sobald Sie aber in Kroatien aus irgendeinem Grund einen Arzt aufsuchen müssen, werden Sie feststellen, dass in jeder Praxis ein dodunsko verlangt wird. Eine zusätzliche private Krankenversicherung, die Sie selbst abschließen.


Geschäftstätigkeit in Kroatien als Ausländer

Ja, Geschäftstätigkeit in Kroatien als Ausländer mit einer Gewerbelizenz aus einem anderen EU-Land ist möglich. Dies ist jedoch nur in dem Fall möglich, der durch das Übereinkommen der Europäischen Union über die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen geregelt ist. Das bedeutet, dass Sie in Kroatien nur vorübergehend und gelegentlich geschäftlich tätig sein werden, Ihre Hauptlebensinteressen - Familie, ständiger Wohnsitz - bleiben in Ihrem Heimatland.