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Alles, was Sie wissen müssen

pokuta parkovani chorvatsko

Seit mehreren Jahren erhalten Autofahrer Briefe mit Parkstrafen aus Kroatien, auch in Fällen, in denen die Strafe bereits vor Ort bezahlt wurde. Die Beträge belaufen sich manchmal auf bis zu 500 Euro. Anwälte der europäischen Autoclubs informieren darüber, wie Betroffene reagieren können. Hier sind einige kurze Informationen:
  • Parkstrafen können auch im Ausland vollstreckt werden.
  • Überhöhte Kosten für Rechtsvertreter sind unzulässig.
  • Haben Sie einen Brief erhalten? Suchen Sie sofort rechtlichen Beistand.
  • Parken: Was Sie wissen sollten

    Kostenpflichtige Parkplätze sind in Kroatien durch Schilder gekennzeichnet. Die Zahlung erfolgt in bar am Parkautomaten oder per SMS, jedoch nur mit einer kroatischen SIM-Karte. Private Firmen wie zum Beispiel Pula Parking werden von den lokalen Behörden mit der Überwachung der Parkplätze beauftragt. Wer keinen ordnungsgemäßen Parkplatz findet oder die Parkzeit überschreitet, erhält keine Strafe, sondern eine Rechnung mit einer zivilrechtlichen Forderung von etwa 20 Euro. Diese Rechnung befindet sich dann an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs.

    Was passiert, wenn ich die Strafe nicht bezahle

    Die Firmen, die die Parkplätze überwachen, beauftragen kroatische Anwaltskanzleien (manchmal auch ausländische) oder Inkassobüros mit der Ermittlung des Fahrzeughalters und der Eintreibung der Forderung.

    Wie hoch kann die Strafe für einen Parkverstoß sein?

    Die Briefe an die betroffenen Fahrzeughalter enthalten neben der eigentlichen Parkforderung auch hohe Kosten für Anwälte oder Inkassobüros sowie Kosten für die Halterermittlung und Übersetzung. Diese Kosten übersteigen bei weitem den Betrag der eigentlichen Parkforderung. Forderungen können bis zu 500 Euro erreichen.

    Wann verjährt die Strafe?

    Sie verjährt nach fünf Jahren ab dem Tag des Parkvorgangs. Bewahren Sie daher die Parkscheine mindestens fünf Jahre auf. Nur so können Sie später nachweisen, dass Sie Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt haben.

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    Haben Sie einen Brief erhalten - was nun?

    Gegen eine Zahlungsaufforderung können Sie, wenn zutreffend, Einspruch einlegen: * Die Parkforderung wurde bereits direkt vor Ort oder nach der Rückkehr per Überweisung beglichen (Kopien der Zahlungsbelege beifügen). * Das Fahrzeug befand sich nicht am angegebenen Ort (Zeugenaussagen, Fotos, Belege beifügen). * Die Forderung ist verjährt (mehr als 5 Jahre).

    Briefe auf Kroatisch?

    Wenn Sie ein offizielles Schreiben einer kroatischen Behörde, eines kroatischen Gerichts oder einer Anwaltskanzlei erhalten, das für Sie unverständlich ist, wenden Sie sich am besten direkt an einen Anwalt.
    Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie im Voraus mit Ihrem Rechtsschutzversicherer klären, ob die Kosten für die Vertretung übernommen werden.

    Wie können Sie sonst noch reagieren?

    Wenn Sie zahlen und die Angelegenheit außergerichtlich beilegen möchten, sollten Sie am besten Kontakt mit dem Inkassobüro oder der Anwaltskanzlei aufnehmen. Schlagen Sie einen Betrag zwischen 50 und 100 Euro als Vergleich vor.

    Sind Parkstrafen im Ausland vollstreckbar?

    Eine rechtskräftige zivilrechtliche Entscheidung wegen eines Parkverstoßes kann im Ausland bis zur Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Es ist wichtig, nach Erhalt von Gerichtsschreiben oder eines europäischen Zahlungsbefehls aus Kroatien sofort rechtlichen Beistand zu suchen.