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Klimaanlagenverbot in Kroatien

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Kroatien ein neues Gesetz zur Verwaltung und Instandhaltung von Gebäuden in Kraft, das eine Reihe wesentlicher Änderungen und Einschränkungen mit sich bringt, die direkte Auswirkungen auf Immobilieneigentümer, Gebäudeverwalter und Bauunternehmen haben werden. Dieses Gesetz war Gegenstand intensiver öffentlicher Diskussionen, insbesondere wegen seiner Auswirkungen auf die kurzfristige Vermietung von Wohnungen und die Installation technischer Anlagen an den Fassaden von Gebäuden.

Eine der bedeutendsten Bestimmungen des neuen Gesetzes ist die Pflicht, die Zustimmung von 80 % der Miteigentümer eines Gebäudes einzuholen, bevor eine Wohnung an Touristen oder Arbeiter vermietet werden kann. Diese Anforderung soll verhindern, dass die kurzfristige Vermietung die Wohnqualität der anderen Bewohner des Gebäudes beeinträchtigt. Wenn diese Zustimmung nicht eingeholt wird, drohen den Wohnungseigentümern Geldstrafen in Höhe von 2.000 bis 10.000 Euro. Diese Maßnahme wird als Versuch des Staates gesehen, die langfristige Vermietung von Wohnungen zu fördern und das unkontrollierte Wachstum der kurzfristigen Vermietung einzudämmen, das in den letzten Jahren insbesondere in touristisch attraktiven Gebieten Probleme verursacht hat.

Eine weitere wesentliche Änderung ist das Verbot der Installation von Klimaanlagen und Satellitenschüsseln an den straßenseitigen Fassaden von Gebäuden, wenn diese von der Straße aus sichtbar sind. Dieses Verbot zielt darauf ab, das ästhetische Erscheinungsbild von städtischen Gebäuden zu verbessern und die unkontrollierte Platzierung technischer Anlagen zu verhindern, die das Aussehen des Gebäudes und den Gesamteindruck der Stadtbebauung stören könnten. Miteigentümer, die gegen dieses Verbot verstoßen, können mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 5.500 Euro belegt werden, wobei höhere Strafen von bis zu 10.000 Euro für Unternehmen verhängt werden können, die diese Installationen durchführen.

Das Gesetz verschärft auch die Regeln für bauliche Veränderungen an Gebäuden, wie das Schließen von Balkonen, Loggien oder Terrassen. Diese Änderungen sind nur mit der Zustimmung der Miteigentümer und der zuständigen Behörden möglich. Andernfalls drohen hohe Geldstrafen nicht nur für die Wohnungseigentümer, sondern auch für die Unternehmen, die diese Arbeiten ausführen. Dieser Schritt soll unkontrollierte bauliche Eingriffe verhindern, die die Stabilität des Gebäudes gefährden oder dessen Erscheinungsbild beeinträchtigen könnten.

Geldstrafen drohen auch Miteigentümern, die dem Gebäudeverwalter oder dessen Vertreter den Zugang zu ihren Einheiten für die Wartung der gemeinsamen Teile des Gebäudes oder zur Beseitigung von Mängeln verwehren. Die Verweigerung des Zugangs kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.500 Euro geahndet werden. Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass die gemeinsamen Bereiche von Gebäuden in gutem Zustand gehalten und Mängel, die Schäden verursachen könnten, schnell behoben werden.

Das Gesetz befasst sich auch mit der Versicherungspflicht für Gebäude. Wenn die Miteigentümer keine Versicherung für das Gebäude abschließen, können sie mit Geldstrafen in Höhe von 1.000 bis 2.000 Euro belegt werden. Ziel dieser Bestimmung ist es, sicherzustellen, dass alle Gebäude gegen mögliche Schäden versichert sind, um das Risiko finanzieller Verluste für alle Eigentümer zu minimieren.

Es ist wichtig zu betonen, dass das Gesetz nicht rückwirkend gilt. Das bedeutet, dass es nicht für bereits bestehende Klimaanlagen, Antennen oder geschlossene Balkone gilt, sondern nur für neue Installationen und bauliche Veränderungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden. Dieser Aspekt des Gesetzes wurde besonders betont, um Verwirrung und zusätzliche Kosten für Eigentümer zu vermeiden, die bereits in solche Änderungen investiert haben.

Laut dem stellvertretenden Ministerpräsidenten und Minister für Raumordnung, Bauwesen und Staatsvermögen Branko Bačić wird das neue Gesetz auch die Installation von Aufzügen und die Renovierung von Fassaden in Gebäuden erleichtern, wobei der Staat diese Projekte teilweise mitfinanzieren wird. Das Gesetz führt die Pflicht für Gebäude ein, ein jährliches Programm zur Instandhaltung der gemeinsamen Teile oder ein mehrjähriges Programm zur Instandhaltung und Verwaltung des Gebäudes zu verabschieden. Wenn dieses Programm nicht angenommen wird, sind die Miteigentümer verpflichtet, eine Rücklage in Höhe des Fünffachen der Mindestgemeinschaftsreserve zu zahlen.

Dieses Gesetz ist also eine umfassende Antwort auf die Notwendigkeit der Regulierung der Verwaltung und Instandhaltung von Gebäuden in Kroatien und legt dabei Wert auf Ästhetik, Sicherheit und Verantwortung der Miteigentümer und Unternehmen. Seine Einführung wird eine wesentliche Veränderung im Umgang mit der Instandhaltung von Gebäuden und der Nutzung von Wohnraum im Land bedeuten.